Die soundsovielte Variation eines Grammatik-Klassikers: Wer hatte denn nun die Schusswaffe – Händler oder Räuber?

Erlanger Münzhändler vertreibt Räuber mit Schusswaffe (nordbayern.de)
Wir wissen es nicht – wir können es nur anhand der Schlagzeile nicht sicher wissen. Vom Sachverhalt ist aber abhängig, ob „mit Schusswaffe“ als adverbiale Bestimmung und mithin als Satzglied analysiert werden muss (Mit [einer] Schusswaffe vertreibt ein Erlanger Münzhändler einen/mehrere Räuber), oder ob „mit Schusswaffe“ als Attribut zum Substantiv und Akkusativobjekt „Räuber“ gehört ([Einen/mehrere] Räuber mit Schusswaffe vertreibt ein Erlanger Münzhändler).
Solch ein Fall wird als „syntaktische Ambiguität“ bezeichnet; eine eindeutige syntaktische Analyse ist nur mit mehr Kontextwissen möglich. In diesem Fall war es übrigens der Münzhändler, der eine Schusswaffe hatte. Wie im Wilden Westen.
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