Bis zur siebten Auflage des Rechtschreibdudens (1902) stand zwischen Grammatologie (‚Schriftenkunde; Theorie der Sprachlehre‘) und Gran (‚Korn, kleines Gewicht‘) kein weiterer Eintrag. In der achten Auflage (1905) kam das Grammophon (erfunden 1887) dazu: ‚ein dem Phonographen ähnlicher Apparat‘, in der neunten Auflage (1915) nur noch ‚Sprechmaschine‘. 1915 kam auch die Schallplatte in den Duden (ohne Bedeutungserklärung). In den folgenden Auflagen änderte sich daran nichts — bis zur 13. Auflage (1947), in der die Bedeutungserkärung von Grammophon zu ‚Sprechmaschine; umg. allgemein für: Schallplattenapparat‘ geändert wurde. (Im übrigen ist Grammophon ein geschütztes Markenzeichen, das aber schnell zur allgemeinen Bezeichnung wurde — quasi der Walkman seiner Zeit.)

[Grammophon]

Schon in der 14. Auflage (1955) ist das Grammophon dann nur noch ein ‚Schallplattenautomat‘ und ihm gesellt sich die Grammophonplatte ‚Schallplatte‘ hinzu (Schallplatte ist immer noch ohne Bedeutungserklärung und wird diese im Rechtschreibduden auch nicht bekommen). 1961, in der 15. Auflage, findet die Diskothek (als ‚Schallplattensammlung‘) und mit ihr auch der Diskothekar (‚Verwalter einer Diskothek [beim Rundfunk]‘) den Weg in den BRD-Duden (in den DDR-Duden 1963 nur die Diskothek als ‚Schallplattenarchiv‘; das Grammophon ist ein ‚Schallplattenapparat‘). Bei der Schallplatte bleibt alles beim Alten, auf sie folgt aber nun auch das Schallplattenalbum und unter P steht der Plattenspieler und der Plattenwechsler (alle ohne Bedeutungserklärung). In der 16. BRD-Auflage (1967) ist die Grammophonplatte schon wieder verschwunden; in der DDR-Auflage (1967) wird das Grammophon erklärt als ‚Vorläufer des elektr. Plattenspielers‘ und damit wirklichkeitsnäher als in der BRD-Ausgabe. In der 17. BRD-Auflage (1973) steht nun der Discjockey und Diskjockey  (‚jmd., der Schallplatten präsentiert‘) knapp vor der Diskothek, die nun auch aktualisiert als ‚Schallplattensammlung; Lokal, in dem Schallplatten gespielt werden‘ beschrieben wird. In der DDR-Auflage (1976) steht nicht der Diskjockey, sondern der Diskosprecher als ‚Conférencier für Schallplattensendungen u. -veranstaltungen‘.

In der 18. BRD-Auflage (1980) kennt man nun auch die Disco bzw. Disko (‚Lokal, in dem Schallplatten mit Popmusik gespielt werden; Tanzveranstaltung mit Schallplattenmusik‘). Bei Diskothek werden zwei gleich geschriebene Wörter unterschieden: 1Diskothek als ‚Schallplattensammlung‘ und 2Diskothek ’svw. Disko‘. Das Grammophon wird vom ‚Schallplattenautomat‘ zum ‚Gerät zum Abspielen von Schallplatten‘. 1986 (19. BRD-Auflage) bringt eine nennenswerte Neuerung: die CD-Platte (‚Kompaktschallplatte‘) mit dem CD-Spieler (‚Plattenspieler für CD-Platten‘). 1989 erscheint dann auch die 18. (und letzte) DDR-Auflage, in der nun auch der Diskjockei [!] bzw. Diskjockey mit Verweis auf Diskosprecher steht, nicht aber die CD-Platte.

1991 (20., gesamtdeutsche Auflage) kommt dann auch die Abkürzung CD ’svw. CD-Platte‘ ins Wörterverzeichnis und es klopft eine weitere neue Technologie an die Tür: die Disko ist nun ein(e) ‚Tanzlokal u. -veranstaltung mit Schallplatten- oder Tonbandmusik‘ (!). Den Tonbandzweig verfolgen wir aber hier nicht weiter — und auch im Duden steht 1996, in der 21. Auflage, bei Disko wieder nur ‚Tanzlokal u. -veranstaltung mit Schallplattenmusik‘. Da hat sich das Tonband in der Disko offensichtlich nicht durchgesetzt. Das Grammophon bzw. Grammofon (Rechtschreibreform!) wird nun zum ‚Plattenspieler‘ und der neue CD-Player ist ein ‚CD-Spieler‘. (Neu ist jetzt übrigens auch die CD-ROM, aber wir bleiben musikalisch.)

In der 22. Auflage (2000) ist endlich auch die Abkürzung DJ für ‚Diskjockei‘ verzeichnet und dazu auch gleich die DJane ‚weibl. DJ‘, und ja: die Schreibung Diskjockei (statt Diskjockey, mit der Angabe „auch Discjockey“) ist kein Versehen, das steht 2000 tatsächlich so im Duden wie schon weiland 1989 in der DDR-Ausgabe (obwohl diese Form nicht im amtlichen Wörterverzeichnis steht). Dafür wurde die CD-Platte gestrichen, die Bedeutungserklärung ‚Kompaktschallplatte‘ steht jetzt bei CD und auch der CD-Spieler ist nun einfach ein ‚Wiedergabegerät für CDs‘. 2004 (23. Auflage) verliert der CD-Spieler dann seine Bedeutungserklärung ganz und steht anscheinend selbsterklärend in diesem sehr erweiterten Rechtschreibwörterbuch — die CD erhält dafür eine weitere Bedeutung: ‚Datenträger in Form einer runden, silbrigen Scheibe mit 682 Mbyte Speicherplatz; Kompaktschallplatte‘, wodurch ja auch der CD-Spieler eigentlich mehrdeutig wird. Die Disko ist übrigens 2004 immer noch nur ein(e) ‚Tanzlokal u. -veranstaltung mit Schallplattenmusik‘, aber da der Duden ja auch die CD sehr gegenständlich als „Schallplatte“ ansieht, kann man da schlecht meckern. Immerhin ist aber der Diskjockei nun ‚jmd., der Musiktitel präsentiert‘. Jetzt (!) verzeichnet der Duden außerdem erstmals auch die Schellackplatte (ohne Bedeutungserklärung), die man in den bisherigen Auflagen vergeblich gesucht hatte.

Mit der 24. Auflage (2006) wird dann Disco die empfohlene Hauptvariante und Disko nur noch Nebenvariante, und erklärt wird sie nun auch auf der Höhe der Zeit (ähem) als ‚Tanzlokal u. -veranstaltung mit CD- od. Schallplattenmusik‘. Der Diskjockei muss seinen Hut nehmen und seinen Platz räumen, Form der Wahl ist nun auch hier der Discjockey mit c in der Mitte und ey hinten. Und so sieht es aus bis heute. (Der Vollständigkeit halber noch die Links zu den Artikeln auf duden.de: Disco und Discjockey, wo die Bedeutungsangaben aber ausführlicher sind als im aktuellen Rechtschreibduden.)

CD-Platte

Die kurze Hoch-Zeit der CD-Platte (Google nGram Viewer)

Siehe auch: Immer die Radreiter!

Bildnachweis (Grammophon): Ausschnitt eines Bildes von Wikimedia Commons, Autor FBQ, unter Lizenz CC BY-SA 3.0